Urteile zum Bank- und Immobilienrecht

Urteil vom 24.01.2014, V ZR 249/12

Im Januar 2014 konnte für einen Mandanten mit Hilfe der beim BGH zugelassenen Kanzlei Jordan und Hall aus Karlsruhe in dritter Instanz ein Urteil des BGH zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages mit folgendem Leitsatz erstritten werden :

"Ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90% vor."

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