Schuldenregulierung
Hilfe bei Schulden und drohender Privatinsolvenz
Ihre finanziellen Verpflichtungen sind Ihnen über den Kopf gewachsen? Die Einnahmen reichen nicht mehr aus für Miete, PKW und Lebensunterhalt? Gehalt und Konto sind gepfändet? Es gibt immer einen Weg aus der Schuldenfalle – ich helfe Ihnen dabei.
Schulden - Zahlungsunfähigkeit - Verzweiflung
Ständig erhalten Sie Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsbescheide. Inkassounternehmen wie EOS Deutscher Inkasso-Dienst, infoscore, Creditreform, Rechtsanwälte Haas & Kollegen oder die Kanzlei Am Modenbach (FKH GbR, UGV Inkasso GmbH) machen Ihnen das Leben schwer.
Der Gerichtsvollzieher steht des Öfteren vor der Tür und will die eidesstattliche Versicherung bzw. Vermögensauskunft abnehmen. Der Gang zum Briefkasten ist immer mit der Angst vor weiterer unangenehmer Post verbunden. Hinzu kommen erhebliche gesundheitliche und familiäre Belastungen.
Der erste Schritt aus dem Chaos – ein Anruf
Auch wenn Ihre Lage aussichtslos erscheint, der Schuldenberg Sie erdrückt und ihnen eine Privatinsolvenz droht – es gibt tatsächlich einen Ausweg! Ich bin seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und konnte zahlreichen Menschen zu einem (neuen) Leben ohne Gläubiger und Insolvenz verhelfen.
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und vereinbaren einen Besprechungstermin.
Ein erstes Gespräch ist kostenlos: 08732 - 930 696
Wie hoch sind die Schulden tatsächlich?
Ihre Unterlagen werden von mir geprüft und im Notfall vorher sortiert. Bei Bedarf hole ich eine Schufaauskunft und beim Gerichtsvollzieher eine Auflistung der Zwangsvollstreckungsaufträge ein.
Bei Forderungen kann Verjährung eingetreten sein, wenn sie älter als drei Jahre sind und kein Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) vorliegt. Oft ist zumindest ein großer Anteil der Zinsen verjährt. Manche Inkassounternehmen setzen unzulässige, doppelte, überhöhte oder nicht nachweisbare Positionen an.
Pfändungsschutzkonto
Um Ihre Einkünfte soweit wie möglich sicherzustellen, sollte ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet bzw. Ihr Girokonto in ein solches umgewandelt werden. Damit stehen einem Schuldner 1.500,00 EUR monatlich zu. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehepartner und Kindern.
Download: Bescheinigung Pfändungsschutzkonto
Angebot an die Gläubiger zum Abschluß eines Vergleiches
Sobald ich einen Überblick über Ihre Verbindlichkeiten gewonnen habe, wird ein sog. außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser enthält eine Darlegung Ihrer wirtschaftlichen Situation, eine Auflistung aller offener Forderungen und das Angebot, einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen, sofern die Gläubiger zu einem größeren Verzicht bereit sind. Maßgeblich hierfür ist die jeweilige Pfändbarkeit des Einkommens, die zumeist – insbesondere wegen Unterhaltsverpflichtungen – gänzlich ausscheidet oder nur in geringem Umfang vorhanden ist und z. B. dazu führt, dass ein Schuldner mit Ehefrau und Kind erst ab einem Nettolohn iHv 2.370,- EUR pfändbar ist.
Download: Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO
Ihr Briefkasten bleibt leer
Mit der Anzeige Ihrer anwaltlichen Vertretung gegenüber den Gläubigern bin ich deren Ansprechpartner. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt keine Post mehr und werden spürbar entlastet.
Erheblicher Verzicht der Gläubiger
Da über ein Insolvenzverfahren mit einer Dauer von drei Jahren (ab 01.10.2020) selten ein nennenswerter Erlös zu erzielen ist (nur der pfändbare Anteil der Einkünfte muss abgeführt werden), sind die Gläubiger oft bereit, bei Zahlung eines Betrages iHv z.B. 15 % der jeweiligen Forderung auf weitere Ansprüche zu verzichten und die Sache kurzfristig abzuschließen. So können z. B. 3.000,- EUR ausreichen, um Sie von Schulden iHv 20.000,- EUR zu befreien.
Umfassende Einigung mit allen Gläubigern
Ziel der außergerichtlichen Schuldenregulierung ist es, sämtliche Gläubiger zur Annahme des Plans zu bewegen. Sollte dies nicht gelingen, gibt es die Möglichkeit, die fehlenden Zustimmungen vom Gericht ersetzen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, daß mehr als die Hälfte der Gläubiger ihr Einverständnis erklärt hat und deren Forderungen mehr als die Hälfte aller Verbindlichkeiten ausmachen, § 309 InsO. Nach erfolgreicher Schuldenregulierung geben die Gläubiger die Originaltitel zurück und bestätigen die Erledigung der Angelegenheit.
Die Kosten
Einkommensschwache Schuldner erhalten oft Beratungshilfe. Meine Gebühren werden dann vom Staat übernommen. Ansonsten bin ich gern bereit, eine auf Ihre Möglichkeiten abgestimmte Honorarvereinbarung zu treffen.
Bundesweit tätig
Es ist es nicht zwingend erforderlich, daß Sie mich persönlich aufsuchen. Im Falle einer erheblichen räumlichen Entfernung reichen eine telefonische und postalische Übermittlung der notwendigen Angaben und Unterlagen aus.
Auch bestehen kaum Wartezeiten. Termine werden kurzfristig gewährt.
Kostenlose Erstberatung zur Schuldenregulierung
Nutzen Sie meine jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt auf diesem Gebiet, ich habe bereits viele Mandanten aus der Schuldenfalle berfreit. Zögern Sie nicht und setzen Sie sich mit mir in Verbindung.