Kauf einer Schrottimmobilie

Typischer Verlauf des Erwerbes einer überteuerten Eigentumswohnung oder Schrottimmobilie

Nachfolgend wird dargestellt, wie es in der Regel zum Abschluss eines ruinösen Immobiliengeschäfts, also zum Kauf einer Schrottimmobilie kommen kann und das Vertrauen des Käufers ausgenutzt wird.

Das Versprechen: Kein Eigenkapital notwendig, 100 prozentige Finanzierung der Immobile möglich.

Die Betroffenen werden mit der Ablöse bestehender Verbindlichkeiten und einer sogenannten „Eigenprovision“ geködert. Man nutzt ihre angespannte wirtschaftliche Lage aus und verspricht, diese verbessere sich erheblich durch den Kauf einer vermieteten Immobilie. Auch übernehme der Verkäufer die Nebenkosten, insbesondere die Grunderwerbsteuer.

Die monatliche Darlehensrate werde durch die Mieteinnahmen und den Steuervorteil fast vollständig abgedeckt, so daß letztlich nur ein geringer Eigenanteil anfällt. Es erfolge eine 100 % Finanzierung, Eigenkapital sei nicht erforderlich. Zudem diene der Erwerb der Altersvorsorge und stelle eine Kapitalanlage dar. Schließlich kümmere man sich auch um die Beantragung des Kredits.

 

Zügige Abwicklung des Immobiliengeschäfts und des notariellen Kaufvertrages

Ein Vermittler begleitet den Käufer zum Notar und erklärt, man müsse sich keine Sorgen machen und brauche keine Fragen zu stellen, alles sei geregelt. Zum Teil erfolgt die Vorgabe, man solle bestimmte Angaben im Kaufvertrag bestätigen, z. B. die Wohnung besichtigt und eine Kopie des Mietvertrages erhalten zu haben, obwohl dies tatsächlich gar nicht zutrifft.

In manchen Fällen kommt es nicht zur Unterzeichnung eines Kaufvertrages gemeinsam mit dem Verkäufer. Vielmehr wird ohne dessen Anwesenheit ein „Kaufangebot“ oder ein „Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages“ abgegeben, das für eine bestimmte Zeit unwiderruflich ist.

Häufig ist die Finanzierung des Kaufpreises zu diesem Zeitpunkt noch ungeklärt. Eine Besichtigung der Wohnung scheitert entweder an Terminproblemen oder der Mieter ist angeblich nicht erreichbar.

Vortäuschen von Eigenkapital bei Beantragung des Immobiliendarlehens

Im Vertrauen auf die Versprechungen händigen die Opfer Lohnabrechnungen aus und unterschreiben blanko Unterlagen, insbesondere eine Selbstauskunft und einen Darlehensantrag. Sie nehmen auch Geldbeträge an, zahlen diese auf ihr Girokonto ein und überlassen dem Vermittler einen Kontoauszug mit einem entsprechenden Guthaben. Das Geld wird wieder abgehoben und zurück gegeben. Hiermit wird Eigenkapital vorgetäuscht. Eine andere Möglichkeit hierfür ist ein kurzfristiges Darlehen des Verkäufers an den Käufer. Der jeweilige Betrag wird auf dessen Konto überwiesen und muß nach Sicherstellung der Finanzierung wieder zurück gezahlt werden.

Ein persönlicher Kontakt der Käufer mit der Bank findet oft nicht statt. Der Darlehensantrag wird zuweilen mit gefälschten Belegen (Manipulation der Lohnabrechnungen) und wahrheitswidrigen Angaben (z.B. angebliche Eigennutzung der Wohnung) eingereicht. Zum Teil gleicht der Verkäufer bestehende Verbindlichkeiten aus, um die SCHUFA zu bereinigen.

 

Das böse Erwachen nach unseriösen Immobiliengeschäften. 


In der Regel erfährt bzw. realisiert der Käufer erst später, daß für die Wohnung ein sogenanntes Hausgeld zu entrichten ist und Mieteinnahmen und Steuervorteil geringer ausfallen als angekündigt. Letztlich verbleibt jeden Monat eine erheblich höhere Belastung als ursprünglich angenommen. Manchmal wird auch die Zusage, Altkredite abzulösen, nicht eingehalten. Die wirtschaftliche Situation hat sich durch den Kauf der Immobilie keineswegs verbessert, sondern vielmehr deutlich verschärft und treibt Sie noch weiter in die Schuldenfalle. Vermittler und Verkäufer sind bald nicht mehr erreichbar.

 

Verjährung bei ruinösen Immobiliengeschäften 


Wie bereits in der Einleitung erwähnt möchte ich Sie hier noch mal auf die drei - bzw. 10 jährigen Verjährungsfristen bei Immobiliengeschäften hinweisen.

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